Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen (MaRisk VA) lösten erheblichen Handlungsbedarf bei der Internen Revision aus. Die Aufsicht setzt zukünftig explizit voraus, dass den Mitarbeitern der Internen Revision die für ihre berufliche Praxis benötigten nationalen und internationalen Standards bekannt sind und von ihnen angewandt werden. Bei Auslagerungen von Teilfunktionen ist die Interne Revision verpflichtet, die Qualität der Arbeit der zuständigen Revision zu überprüfen und ggf. Empfehlungen zur Mängelbeseitigung auszusprechen. Die ausgegliederten Funktionen und die übertragenen Aufgaben muss das Versicherungsunternehmen in seinem Risikomanagement berücksichtigen. Die Risiken eines Outsourcings sind von der Internen Revision im Vorfeld zu bewerten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2011.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-31 |
Seiten 3 - 7
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