Haftungsrisiken verdeutlichen die Notwendigkeit, sich mit Kriterien zur Funktionsfähigkeit von Compliance Management Systemen auseinander zu setzen. Da allerdings bisher keine definierten Beurteilungskriterien vorliegen, ist es zunächst erforderlich, über eine sinnvolle Strukturierung bewertbare Grundelemente für ein Compliance Management System zu definieren. Anhand der Grundelemente kann anschließend eine systematische Analyse und unter Einbeziehung geeigneter Instanzen – hier insbesondere auch der Internen Revision – eine Beurteilung der Wirksamkeit des Compliance Management Systems erfolgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2010.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-25 |
Seiten 99 - 108
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