Die risikoorientierte Prüfungsplanung ist zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer Internen Revision. Berufsrechtlich ergibt sich die Verpflichtung hierzu aus dem Standard 2010 „Planung“ des Institute of Internal Auditors (IIA). Ergänzend nennt auch der Leitfaden zur Durchführung eines Quality Assessments des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (IIR) die risikoorientierte Prüfungsplanung als Mindeststandard für eine Interne Revision. Für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierhandelsbanken und Kapitalanlagegesellschaften (im Folgenden: Institute) ergibt sich die Verpflichtung zur risikoorientierten Prüfungsplanung direkt aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der IIR-Arbeitskreis MaRisk hat sich mit den aktuellen Ausprägungsformen der risikoorientierten Prüfungsplanung in den einzelnen Instituten der Arbeitskreismitglieder auseinandergesetzt und aktuelle Vorgehensweisen mit Blick auf die Prinzipien der MaRisk beleuchtet. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Mitglieder sowie die Ergebnisse der Fachdiskussionen sind in diesem Artikel zusammengefasst. Im Rahmen der Fachdiskussion erhobene Details sind als ergänzende Information in Tabellenform beigefügt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2008.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-01 |
Seiten 60 - 67
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