Die deutschen Unternehmenszusammenbrüche Ende der 90-er Jahre haben den Gesetzgeber schon 1999 dazu motiviert, im Rahmen des KonTraG und im Geleitzug dieser Gesetzesinitiative auch Änderungen am AktG und HGB durchzuführen mit dem Ziel einer besseren Absicherung der Anleger und Schutz der Unternehmen vor Insolvenzen.
Wurde auch am Anfang öfter der bürokratische Ballast als störend für das Ziel, Markterfolg zu erzielen, gesehen, so gibt es inzwischen keinen Jahresbericht einer renommierten AG ohne Risikoteil. Jedoch fehlt manchmal eine systematische Auseinandersetzung mit der gesamten Palette möglicher Risikoszenarien für das betreffende Unternehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2006.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 24 - 25
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