Mit Schreiben vom 16. 07. 2001 nimmt das BMF zu den Grundsätzen des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung Stellung. Der DIIR-Arbeitskreis „IT-Revision“ zeigt im nachfolgenden Beitrag, wie bei einer Prüfung der Revision vorgegangen werden kann, um letztlich eine sachgerechte Vorbereitung des Unternehmens für die Einsichtnahme der Finanzbehörde in die gespeicherten Daten zu erreichen.
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