Am 6. Oktober 2004 hat die scheidende EU-Kommission zwei wichtige Empfehlungen zur Corporate Governance beschlossen. Dabei handelt es sich um die „Empfehlung zu den Aufgaben der nicht geschäftsführenden Direktoren / Aufsichtsratsmitglieder sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs- / Aufsichtsrats“ und um die „Empfehlung zur Einführung einer angemessenen Regelung für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften“.
Die beiden Empfehlungen entfalten keine Bindungswirkung für die Mitgliedsstaaten, jedoch werden sie aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit die in den Empfehlungen festgelegten Grundsätze ab dem 30. Juni 2006 Anwendung finden. Die EU-Kommission hat angekündigt, nach diesem Termin über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu entscheiden. Die in der ersten Empfehlung niedergelegten Mindeststandards richten sich in der deutschen dualistischen Unternehmensverfassung an die Mitglieder des Aufsichtsrats und beziehen sich neben Regelungen zur Qualifikation und Sorgfaltswahrung insbesondere auf die Unabhängigkeit seiner Mitglieder und die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2004.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
Seiten 268 - 269
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