Mit diesen Beitrag wird die Artikelreihe „Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion“ – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – fortgesetzt. Ziel des WpHG-Meldewesens ist es, den Überwachungsbehörden ein Instrument zur Verfügung zu stellen, das geeignet ist, Manipulationen am Markt sowie Insidergeschäfte aufzuspüren und wirksam zu begegnen. Im Folgenden werden ein Überblick über die Anforderungen an das Meldewesen nach § 9 WpHG gegeben und die damit verbundenen maßgeblichen Beratungs- und Kontrollschritte der Compliance-Funktion (CoF) dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2014.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-25 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: