Die Anwendungsentwicklung findet in vielen Unternehmen zunehmend außerhalb der Grenzen der IT-Abteilung statt. Technisch versierte Mitarbeiter in den Fachbereichen sowie die zunehmende Vereinfachung der Softwareentwicklung haben im Sinne einer Individuellen Datenverarbeitung (IDV) zu einer sukzessiven Verlagerung der Anwendungsentwicklung in die Fachbereiche geführt. Dabei ist – besonders aus Sicht eines Revisors – zu beobachten, dass die IT-Entwicklung und der IT-Betrieb oft nicht den Verfahren für einen ordnungsmäßigen Einsatz von IT folgen. Dieser Beitrag zeigt Beispiele für IDV und die damit entstehenden Risiken für ein Unternehmen sowie Maßnahmen zu deren Minimierung auf. Dabei werden die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie" als Rahmen für die geltenden Anforderungen genutzt und Beispiele für deren Umsetzung bei IDV aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2009.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
Seiten 280 - 284
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