Vielfach ist in Unternehmerkreisen folgende Aussage zu hören: „Individuelle Datenverarbeitung oder gar Softwareentwicklung – dazu sehen wir keinen Regelungsbedarf!“ Als Begründung für diese These wird zumeist genannt: „Wir setzen Standardsoftware ein.“ oder: „Wir sind einer Servicerechenzentrale angeschlossen, die als Entwicklerin und Betreiberin der bei uns eingesetzten operativen Rechnungslegungsverfahren fungiert.“ Diese Einschätzung wird oftmals leichtfertig und voreilig getroffen, ohne sich hinreichend mit der Thematik „Individuelle Datenverarbeitung (IDV)“ auseinander gesetzt zu haben. Die klassischen marktgängigen Rechnungslegungssysteme (wie z. B. SAP, Navision oder BaaN) stellen zwar einen Großteil der geforderten Funktionalitäten zur Verfügung, alle Anforderungen der Anwender in den Unternehmen lassen sich damit in der Regel aber nicht abdecken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2008.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-01 |
Seiten 76 - 80
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