Nach vorliegenden Studien gehen deutsche Unternehmen mit deutlicher Mehrheit davon aus, dass die Anzahl wirtschaftskrimineller Handlungen in Unternehmen künftig zunehmen oder zumindest auf dem derzeitigen Niveau stagnieren wird. Die Unternehmensleitungen sind gefordert, geeignete Kontrollsysteme vorzuhalten, die eine ordnungsgemäße Unternehmensführung – einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen – sicherstellen. Die Interne Revision gehört hier eindeutig zu den Kernelementen des Kontrollsystems und bedient sich – wie andere Prüfer – bereits seit vielen Jahren auch der Analyse von Datenbeständen. Wesentliche Argumente sind die deutlich höhere Effizienz bei analytischen Prüfungen und die Notwendigkeit, wirtschaftskriminelle Handlungen möglichst systematisch und frühzeitig zu erkennen. Grenzen bei der Analyse von Datenbeständen liegen dabei in der Beachtung regulatorischer Vorschriften. Bei personenbezogenen Daten ist die Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes zwingend erforderlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2009.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-20 |
Seiten 99 - 102
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