Täglich treffen wir als Prüfende in unseren Prüfungen Feststellungen und formulieren dazu Maßnahmen. Idealerweise sind unsere Feststellungen und Maßnahmen einvernehmlich vereinbart und abgestimmt. Eingeholt von der Wirklichkeit treffen wir auf langwierige Diskussionen mit dem Fachbereich, mühevoll errungene Kompromisse und nicht erledigte Maßnahmen in unserem Follow-up.
Mit einer Feststellung wird im Optimalfall durch die erfolgreich umgesetzte Maßnahme ein Mehrwert für die Organisation geschaffen, weil die Ursache beseitigt wurde. Um als Revision wirksam zu sein, ist es also umso wichtiger, dass die Maßnahmen auch abgearbeitet werden, sonst tritt dieser Mehrwert nicht ein. Doch die Maßnahmenvereinbarung ist kein hoffnungsloses Unterfangen. Schauen wir gemeinsam durch die Brille der Geprüften.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2022.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-25 |
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