Weithin unstrittig ist, dass eine Unternehmensanalyse zur Einschätzung der wirtschaftlichen Vitalität eines Unternehmens, seiner Stärken und Schwächen und seines zukünftigen Potentials unabdingbar ist, um den Erfolg einer Unternehmensakquisition abzusichern. Die dazu erforderliche Due Diligence (DD) ist der beste Weg sich einen klaren Eindruck über die „Beschaffenheit der Materie“ zu machen und bildet einen unverzichtbaren Baustein im gesamten M & A-Prozess, nicht nur isoliert als einzelner Baustein, sondern in ständigem forward-backward-Prozess mit der Vertragsgestaltung. Kernstufen in diesem Prozess sind:
– Untersuchung hinsichtlich der Vergangenheitswerte, um die Ist-Prozesse zu beurteilen.
– Analyse der vorhandenen Schwachpunkte.
– Identifikation von möglichen Maßnahmen, um die Integration in einem zeitlich definierten Rahmen zu ermöglichen.
Die DD, die sich in verschiedene Themenschwerpunkte im Rahmen einer DD-Prüfung gliedern lässt, wird in den meisten Unternehmen von externen Beratern, WP-Gesellschaften und teilweise auch (bei großen Gesellschaften) von eigenen M & A-Teams gemeinsam durchgeführt. Auch die Controllingabteilungen sind bei einzelnen Unternehmen in die DD-Aktivitäten eingebunden. Die Revision als der übergeordnete Risk- und Controllmanager eines Unternehmens und vertraut mit den Prozessen, steht dabei selten im Fokus der Durchführung oder der Beteiligung am DD-Prozess. Dabei könnte die Revision, abgestuft in den einzelnen Schwerpunktthemen der DD, wichtige Impulse geben, die aus ihrem Arbeits- und Prozessverständnis heraus resultieren, sowie ihrer Aufgabenstellung für Schwachpunkte konkrete Maßnahmen vorzuschlagen und ihre Umsetzung zu überwachen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2006.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 52 - 61
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.