Das DORA-Kapitel III umfasst die Verpflichtung, einen Managementprozess zu implementieren, der neben der Behandlung von IKT-bezogenen Vorfällen auch die Überwachung, Protokollierung und gegebenenfalls Meldung der Vorfälle umfasst. Einen IKT-bezogenen Vorfall definiert die Verordnung als ein von dem Finanzunternehmen nicht geplantes Ereignis, das die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten oder auf die vom Finanzunternehmen erbrachten Dienstleistungen hat (vgl. Art. 3 Nr. 8 und 10 DORA). Sämtliche Vorfälle müssen von Finanzunternehmen gemäß den in Artikel 18 DORA genannten Kriterien klassifiziert werden. Die genaue Ausgestaltung dieser Kriterien geschieht im entsprechenden RTS.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7814 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-25 |
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