Mit Veröffentlichung der 6. MaRisk-Novelle hat die BaFin eine für Interne Revisoren in Banken besonders wichtige Regelung erneut angepasst. Die Schwerpunkte lagen dabei auf notleidenden und Problemkrediten, Forbearance, Bewertungsprozessen sowie Auslagerungen. Auch ergaben sich Änderungen bezüglich wesentlicher Risikoarten wie Liquiditätsrisiken. Konkretisiert wurden zudem die Anforderungen an die Auslagerung von Tätigkeiten der Internen Revision.
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