Die Interne Revision muss gemäß internationalem Berufsstandard 1210.A2 „über ausreichendes Wissen verfügen, um Risiken für dolose Handlungen“ zu beurteilen. An anderer Stelle schreiben die Standards vor, dass die Interne Revision im Hinblick auf ihre berufliche Sorgfaltspflicht „die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens doloser Handlungen“ berücksichtigen muss (vgl. Standard 1220.A1) und zwar sowohl im Sinne einer Anti-Fraud-Ausrichtung der Organisation (vgl. Standard 2120.A2) als auch im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung (vgl. 2210.A2).
Die angemessene Erfüllung dieser Vorgaben setzt konsequenterweise insbesondere für Führungspersonal der Internen Revision in international tätigen Unternehmen auch die Kenntnis internationaler Fraud-Entwicklungen voraus. Besonders gut für die diesbezügliche Informationsgewinnung eignet sich der jüngst wieder neu erschienene ACFE-Fraud-Report1. Im aktuellen Report werden die Erkenntnisse von 1.843 Fraud-Fällen aus 106 Ländern aus dem Zeitraum Januar 2008 – Oktober 2009 vorgestellt. Das Dokument steht auf der Website des ACFE2 zum kostenfreien Download zur Verfügung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2010.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-04 |
Seiten 222 - 227
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