Die Möglichkeit der Strafbarkeit von Unternehmen wird in der Literatur und Wissenschaft bisher überwiegend verneint. Aktuell werden diese Stimmen von der Politik überholt. Der Koalitionsvertrag gibt einen Hinweis darauf, dass es eine Verschärfung des Unternehmensstrafrechts geben wird. Erste Entwürfe hierzu werden bereits intensiv diskutiert, das Justizministerium will einen Gesetzesentwurf hierzu zeitnah vorlegen. Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen Stand des Unternehmensstrafrechts in Deutschland und zeigt Implikationen für die Interne Revision auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2019.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-25 |
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