Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 tritt das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden Unternehmen stärker für die Zustände in ihrer weltweiten Lieferkette in die Verantwortung genommen. Den Unternehmen werden hierfür Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auferlegt. Bei Verstößen gegen das LkSG drohen unter anderem Bußgelder in empfindlicher Höhe von bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Neben dem LkSG zeichnet sich derzeit ein strengeres europäisches Lieferkettengesetz ab, welches ab dem Jahr 2024 Anwendung finden soll (Die entsprechende EU-Richtlinie muss in ein nationales Gesetz umgesetzt werden, wodurch das LkSG eine wesentliche Anpassung insbesondere durch die Aufnahme einer zivilrechtlichen Haftung und hinsichtlich des Anwendungsbereichs erfahren könnte).
Die Verpflichteten werden bereits jetzt handeln müssen, um rechtzeitig gesetzeskonform mit der deutschen Regelung zu sein. Eingerichtete Systeme (beispielsweise Managementsystem, Verantwortlicher und Hinweisgebersystem) werden zu gegebener Zeit an eine europäische Regelung anzupassen sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2021.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-29 |
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