Die Anforderung, eine eigenständige Compliance-Funktion zu etablieren, wurde für Kreditinstitute im Rahmen der 4. MaRisk-Novelle formuliert. Bei der Compliance-Funktion handelt es sich um eine so genannte „Besondere Funktion“, die in der Hierarchie der MaRisk auf gleicher Ebene wie die Interne Revision und das Risikocontrolling angesiedelt ist. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Anforderungen und sich ergebende Prüfungserfordernisse der Internen Revision.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2015.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-02 |
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