Gemeinhin wird als Maßnahme zur Qualitätssicherung empfohlen, geprüfte Organisationseinheiten die fachliche und technische Kompetenz der eingesetzten Auditoren beurteilen zu lassen. Eine Reihe von Argumenten aber spricht gegen diese Empfehlung, insbesondere die mangelnde Konstruktvalidität in den eingesetzten Fragebögen, das Risiko unzutreffender Schlussfolgerungen, eine unvorteilhafte Außendarstellung und Einflüsse auf die empfundene Unabhängigkeit des Auditors. In einer Nutzenabwägung scheint es daher sinnvoller zu sein, auf den Einsatz dieses Instrumentes zu verzichten.
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