Die BaFin schreibt in den MaRisk vor, wie die Innenrevision von Kreditinstituten mit Mängeln und deren Beseitigung umgehen sollte. Sie muss Verfahren und Werkzeuge bereitstellen, die den Prüfern und den Geprüften klare Regeln vorgeben und helfen, die Anforderungen der MaRisk bei der Beseitigung von Mängeln umzusetzen. In den MaRisk finden sich keine Anforderungen dazu, wie Mängel bewertet werden müssen, sondern nur, welche Auswirkungen diese Bewertung haben sollte. Die Innenrevision muss also die festgestellten Mängel mit einem eigenen, klaren und nachvollziehbaren Verfahren bewerten, um die Anforderungen der MaRisk zu erfüllen.
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