Banken, die den KSA anwenden, dürfen Kreditrisikominderungsverfahren nutzen. Das heißt, für bestimmte Sicherheiten kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die Risikogewichtung und damit die Eigenkapitalunterlegung reduzieren bzw. im Maximalfall „0 %“ betragen. Je mehr solcher Sicherheiten ausgewiesen werden können, desto geringer ist die erforderliche Eigenkapitalunterlegung. Damit kommt dem Bereich der Kreditrisikominderung für die meisten Standardansatzbanken hohe Bedeutung zu.
Institute aus Verbünden wie z. B. Sparkassen und Genossenschaftsbanken dürfen sich dabei nicht allzu sehr darauf verlassen, dass alles Notwendige durch den Verband bzw. das Rechenzentrum zur Verfügung gestellt und geleistet wird. Bildlich gesprochen, stellt der Verband das fahrbereite und zugelassene Auto auf den Hof – das Institut muss es nun aber auch richtig und sicher fahren können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2008.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-01 |
Seiten 282 - 287
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