Immer mehr Institutionen des öffentlichen Sektors beauftragen ihre Innenrevisionen mit der Prävention von Korruption. Viele Kommunen haben begonnen, ihren Rechnungsprüfungsämtern die Aufgabe der Korruptionsbekämpfung zuzuweisen. Aufgrund der weiterhin zunehmend bekannt werdenden Korruptionsfälle und angesichts eines vielfach höher vermuteten Dunkelfelds werden als weitere Maßnahme Leiter dieser Fachbereiche zu Antikorruptionsbeauftragten bestellt oder ganze Abteilungen beauftragt, zusätzlich als Antikorruptionsstelle zu fungieren. Dieser Artikel skizziert die bisherigen Aufgaben und gibt einen Überblick über die neu an Interne Revisionen und Rechnungsprüfungsämter herangetragenen Aufgaben. Anhand beispielhaft herangezogener Vorschriften von Bund, Ländern und Gemeinden wird gezeigt, welche Anforderungen im Einzelnen gestellt werden und ob und wie sie sinnvoll und zweckmäßig zu erfüllen und in der Praxis umzusetzen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2010.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-02 |
Seiten 178 - 184
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