Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (NRW) trägt durch seine Prüftätigkeit zu einer transparenten und rechtmäßig handelnden öffentlichen Verwaltung bei. Dadurch wird nicht nur ein kontinuierlicher Rechenschaftslegungsprozess gefördert, sondern auch die Integrität der öffentlichen Verwaltung gestärkt und ihre Leistungsfähigkeit erhöht. Integrität und Leistungsfähigkeit könnten aber durch doloses Handeln (Fraud) enorm beeinträchtigt werden. Das Thema „doloses Handeln“ (hier im Sinne von Korruption) und die Arbeit der externen Finanzkontrolle sind daher in vielerlei Hinsicht miteinander verknüpft: Einerseits kann der externen Finanzkontrolle im Rahmen ihrer Prüfungen Fraud begegnen. Andererseits muss sie, gesetzlich normiert oder aber aus einer Selbstverpflichtung heraus, ein eigenes Anti-Fraud-Management-System vorweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2021.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-26 |
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