| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2025.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7814 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-25 |
Wie in den früheren Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision werden auch in den Global Internal Audit Standards, deren Erfüllung seit Januar 2025 erwartet wird, Anforderungen an ein Qualitätssicherungs- und Verbesserungsprogramm der Internen Revision formuliert. Diese Anforderungen sind jetzt klarer und detaillierter – und auch herausfordernder.
In einer zunehmend regulierten und digitalisierten Unternehmenswelt sind interne Untersuchungen von potenziellem Fehlverhalten kein Ausnahmefall mehr, sondern elementarer Bestandteil der Compliance- und Governance-Praxis. Gesetzliche Anforderungen – wie durch das Hinweisgeberschutzgesetz oder das Bundesdatenschutzgesetz – und wachsende Erwartungen von Stakeholdern machen es erforderlich, solche Untersuchungen nicht nur rechtssicher, sondern auch technisch professionell und effizient durchzuführen.
Der vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RPA der EKHN) entwickelte Prüfungsstandard zur Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen (RPA-EKHN PS 900: Prüfung von Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen in der EKHN) wird seit über zwei Jahren in der Prüfung angewendet.
Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen.
Die Interne Revision gehört zur Third Line of Defense. Revisoren kümmern sich, ebenso wie Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Abschlussprüfer, Compliance- und Risikomanager, IKS-Verantwortliche sowie weitere Lines-of-Defense-Funktionen, in Zeiten multipler Krisen und Transformation unter Umständen oft zu wenig um die wirklich wichtigen Dinge.
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