Überwachung der Wirksamkeit von Internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen
Effizienzgewinne durch "Ongoing monitoring"
Die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems wird in § 107 Abs. 2 AktG explizit als Aufgabe des Aufsichtsrats von Aktiengesellschaften genannt. Keinesfalls ist hiermit aber eine Wirksamkeitsprüfung verlangt, wie sie z. B. in den USA im Rahmen von sogenannten "SOX-Prüfungen" vorgeschrieben ist. Vielmehr ist die Sicherstellung der fortgesetzten Wirksamkeit der Systeme ein integraler Bestandteil solcher Systeme. Der Aufsatz stellt dar, wie ein solches „ongoing Monitoring“ implementiert und sichergestellt werden kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2009.06.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7814 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
| Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
Seiten 262 - 268